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   OLG Brandenburg, 29.03.2007 - 5 U 118/06   

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https://dejure.org/2007,5216
OLG Brandenburg, 29.03.2007 - 5 U 118/06 (https://dejure.org/2007,5216)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29.03.2007 - 5 U 118/06 (https://dejure.org/2007,5216)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29. März 2007 - 5 U 118/06 (https://dejure.org/2007,5216)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungsansprüche aus einem Vertrag über die Durchführung von Hausbetreuungsleistungen; Berichtigung oder Korrektur eines Rubrums; Erforderlichkeit eines Parteiwechsels bei der aktiven Einklagung einer Forderung durch die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    WEG § 27 Abs. 1; ; WEG § ... 27 Abs. 1 Nr. 2; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 1. Alternative; ; BGB § 818 Abs. 2; ; BGB § 818 Abs. 3; ; ZPO § 253 Abs. 2; ; ZPO § 261 Abs. 1; ; ZPO § 301; ; ZPO § 319; ; ZPO § 319 Abs. 1; ; ZPO § 511; ; ZPO § 538 Abs. 2; ; ZPO § 547 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umstellung einer Passivklage auf eine WEG kann nur im Wege der Parteiänderung erfolgen, nicht aber durch bloße Rubrumsberichtigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umstellung des Klageantrags auf teilrechtsfähige WEG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rubrumsberichtigung oder Klageänderung? (IMR 2008, 71)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2007, 876
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.03.2007 - 5 U 118/06
    Seit Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft mit dem Beschluss des Bundesgerichthofs vom 2. Juni 2005 (BGHZ 163, 154 ff. = NJW 2005, 2061 ff.) für die Fälle, in denen die Gemeinschaft bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnimmt, kann die Wohnungseigentümergemeinschaft ohne weiteres Partei in einem Rechtsstreit sein.

    Allerdings war auf der Aktivseite eines Prozesses schon bisher die Verwendung einer Sammelbezeichnung für die klagenden Eigentümer zugelassen worden, die Einreichung einer Eigentümerliste war für solche Prozesse nicht erforderlich (m. w. N. BGH NJW 2005, 2061, 2064).

  • BGH, 21.10.1976 - VII ZR 193/75

    Boilerleck - § 27 Abs. 1 WEG betrifft (jedenfalls grundsätzlich) nur das

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.03.2007 - 5 U 118/06
    Der Verwalter ist nicht berechtigt, einen außergewöhnlichen, nicht dringenden Instandsetzungsauftrag größeren Umfangs ohne vorherigen Beschluss der Wohnungseigentümer in deren Namen zu vergeben (BGH NJW 1977, 44).
  • BayObLG, 04.04.2001 - 2Z BR 13/01

    Der Gemeinschaftsordnung widersprechende Sonderumlage für Teileigentumseinheiten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.03.2007 - 5 U 118/06
    Ist dies der Fall, hat er die Wohnungseigentümer auf die Erforderlichkeit einer Maßnahme hinzuweisen und eine Beschlussfassung einzuleiten (BayObLG NJW-RR 2001, 1020).
  • BGH, 15.01.2003 - XII ZR 300/99

    Geltendmachung einer Gesamthandsforderung durch eine BGB -Gesellschaft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.03.2007 - 5 U 118/06
    Für die vergleichbare Situation nach Anerkennung der teilweisen Parteifähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts durch die höchstrichterliche Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof anerkannt, dass in Prozessen, in denen die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts aktiv eine Forderung einklagen, nach Änderung der Rechtsprechung ein Parteiwechsel nicht erforderlich sei, sondern die Rubrumsberichtigung der zulässige und richtige Weg sei (BGH NJW 2003, 1043 f.).
  • BGH, 12.01.1999 - VI ZR 77/98

    Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.03.2007 - 5 U 118/06
    Zwar handelte es sich damit nicht um ein Teilurteil im Sinne von § 301 ZPO, weil ein entsprechender Wille ein solches Teilurteil zu erlassen weder in der Entscheidung selbst noch in den Begleitumständen zum Ausdruck gekommen ist (vgl. hierzu BGH NJW 1999, 1035; Zöller/Vollkommer, § 301 ZPO Rn. 1).
  • BGH, 13.04.1992 - II ZR 105/91

    Zurückverweisung bei fehlender Prozeßvoraussetzung in der Revisionsinstanz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.03.2007 - 5 U 118/06
    Verfahrensfehlerhaft sind zunächst solche Entscheidungen, die auf einen absoluten Revisionsgrund beruhen (BGH NJW 1992, 2099, 2100; Musielak/Ball, § 538 ZPO Rn. 11).
  • OLG Düsseldorf, 29.11.2005 - 23 U 211/04

    Zur Frage der Haftung für Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.03.2007 - 5 U 118/06
    Die Identität der Beteiligten werde dadurch nicht in Frage gestellt; bei äußerlich unrichtiger Bezeichnung sei das Rechtssubjekt als Partei anzusehen, das durch die fehlerhafte Bezeichnung nach deren objektiven Sinn betroffen werden solle (OLG Düsseldorf NZM 2006, 182).
  • BGH, 11.06.1992 - III ZR 102/91

    Rechtsmittelbefugnis der höheren Verwaltungsbehörde im Baulandverfahren -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.03.2007 - 5 U 118/06
    Diese Fallkonstellation erfasst auch Fälle, in denen einer Partei eine Klage nicht ordnungsgemäß zugestellt worden war oder sie entgegen zwingenden Vorschriften am Verfahren nicht beteiligt worden ist (BGH NJW 1984, 494, 495; NJW 1992, 2636, 2637; Musielak/Ball, § 547 ZPO Rn. 4).
  • BGH, 28.06.1983 - KVR 7/82

    Bundeskartellamt - Beschwerdeverfahren - Beteiligung - Rechtsbeschwerdegrund

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.03.2007 - 5 U 118/06
    Diese Fallkonstellation erfasst auch Fälle, in denen einer Partei eine Klage nicht ordnungsgemäß zugestellt worden war oder sie entgegen zwingenden Vorschriften am Verfahren nicht beteiligt worden ist (BGH NJW 1984, 494, 495; NJW 1992, 2636, 2637; Musielak/Ball, § 547 ZPO Rn. 4).
  • OLG Düsseldorf, 26.03.2009 - 5 U 63/08

    Umstellung einer Klage gegen die einzelnen Mitglieder der

    Soll also durch die Rubrumsberichtigung nur dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die Bezeichnung der Person, die erkennbar und nach Auslegung der entsprechenden in der Parteibezeichnung liegenden prozessualen Erklärung offensichtlich als Partei des Rechtsstreits anzusehen war, lediglich falsch ist und durch eine Korrektur der Parteibezeichnung sich an der Identität der ursprünglich als Partei betroffenen und nach der korrigierten Parteibezeichnung nunmehr betroffenen Person nicht ändert, ist eine reine Rubrumsberichtigung möglich (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.03.07, 5 U 118/06, BeckRs 07, 17177 mit Anmerkung Riecke IMR 08, 71).

    Aus den vom OLG Brandenburg in der oben angeführten Entscheidung (Beschluss vom 29.03.07, 5 U 118/06, BeckRs 07, 17177) dargelegten Gründen vermag sich der Senat der Auffassung des 23. Zivilsenats nicht anzuschließen, jedenfalls soweit Fallkonstellationen in Rede sind, bei denen die Klage nach Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Teilrechtsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft anhängig gemacht wurden.

  • OLG Hamm, 25.02.2010 - 24 U 62/06

    Passivlegitimation einer Wohnungseigentümergemeinschaft aus einem Werkvertrag

    Diese Gesichtspunkte haben auch das OLG Brandenburg (BeckRS 2007, 17177) sowie das OLG Düsseldorf (NZM 2009, 665, allerdings einen Neufall, also eine Klage nach Änderung der Rechtsprechung zur Teilrechtsfähigkeit, betreffend) für erheblich gehalten und eine Rubrumsberichtigung abgelehnt (wobei im Altfall des OLG Brandenburg hinzukam, dass nicht sämtliche Eigentümer verklagt worden waren).
  • OLG Düsseldorf, 23.11.2007 - 3 Wx 58/07

    Berechtigung einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Geltendmachung

    Es handelte sich im vorliegenden Fall um eine Rechtswahrung der Eigentümer in ihrer Verbundenheit, so dass in einem solchen Falle ohne Weiteres eine Berichtigung des Rubrums in Betracht kommen kann (Brandenburgisches OLG - 5 U 118/06 - vom 29.03.2007, zitiert nach Juris; Zöller/Vollkommer § 319 Rdz. 14).
  • OLG Brandenburg, 19.03.2009 - 5 U 109/07

    Wohnungseigentum: Abschluss eines langfristigen Vertrages über

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Feststellungen in der angefochtenen Entscheidung sowie auf das Urteil des Senates vom 29. März 2007 (Az. 5 U 118/06) Bezug genommen.
  • LG Köln, 27.06.2017 - 8 O 151/15

    Beanspruchung der Auszahlung des Kassenbestands eines Musikzuges als

    Denn durch die Berichtigung wird die Identität der Beklagten zu 14) nicht gewahrt (vgl. OLG Brandenburg, ZWE 2008, 200).
  • OLG Hamburg, 14.07.2008 - 2 Wx 31/02

    Vergütungsanspruch des Wohnungseigentumsverwalters:

    Allerdings kann der Senat entgegen seiner dem Hinweis vom 18. Mai 2007 zugrunde liegenden ersten Annahme wegen fehlender Identität der Antragsgegnerin zu 9) mit den materiell lediglich noch beteiligten vier Wohnungseigentümern die Beteiligtenbezeichnung nicht berichtigen, weil der Antragstellerin nach rechtskräftigem Ausscheiden der übrigen Eigentümer nicht mehr die Wohnungseigentümer in ihrer Gesamtheit gegenüberstehen (vgl. OLG München, Urt. v. 27.2. 07, ZMR 07, 483; Brandenburgisches OLG, Urt. v. 29.3. 07, ZMR 07, 876; für die Möglichkeit der Berichtigung auf der Aktivseite auch noch in dritter Instanz: OLG München, ZMR 05, 729; OLG Frankfurt, NJW-RR 06, 1603, zitiert nach juris; auf der Passivseite: OLG München MDR 07, 1305; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.11.05, I 23 U 211/04, zitiert nach juris).
  • LG Saarbrücken, 30.07.2009 - 5 T 349/09

    Verfahrensrecht - Zur Aktivlegitimation einer WEG

    Da hier Gegenstand des Gerichtsverfahren unzweifelhaft eine der Eigentümergemeinschaft als Verband eigener Art zustehende Forderung ist, hat das zuständige Gericht die Parteibezeichnung durch Berichtigung des Rubrums von Amts wegen zu ändern (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 03.06.2008 - Az.: 15 Wx 15/08 -, zitiert nach juris, Rdnr. 32, m.w.N., NJW-RR 2008, 1545-1547; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.11.2007 - Az.: 3 Wx 58/07 -, zitiert nach juris, Rdnr. 79, m.w.N., NZM 2008, 251-252; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 29.03.2007 - Az.: 5 U 118/06 -, zitiert nach juris, Rdnr. 23 f, ZMR 2007, 876-878; OLG München, Beschluss vom 13.07.2005 - Az.: 34 Wx 61/05 -, zitiert nach juris, Rdnr. 10, NJW-RR 2005, 1326-1327).
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